Wie soll die Gleichberechtigung von staatlichen und nichtstaatlichen Schulen funktionieren?
Gleichberechtigung (nicht: Gleichschaltung) ist eine wesentliche Voraussetzung für ein vielfältiges Schulwesen, das unterschiedlichen pädagogischen Bedürfnissen entgegenkommen kann.
Auch die Schulen verdanken ihre innovativsten Ideen fast immer den Pionierleistungen freier Initiativen. Es ist daher widersinnig, die Schulen in freier Trägerschaft durch Wartefristen, erheblich geringere Zuschüsse und erschwerte Abschlussprüfungen künstlich in eine Außenseiterposition zu drängen.
Vielfalt lässt sich nicht staatlich verordnen - sie immer das Ergebnis des Engagements konkreter Menschen vor Ort. Daher darf nicht mehr die Trägerschaft einer Schule (staatlich oder nichtstaatlich) für die Höhe der Zuschüsse maßgeblich sein, sondern einzig ihre Schulart (also Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sonderschule oder Gymnasium) sowie die Anzahl der SchülerInnen, die sie besuchen.
Eine Schulfinanzierung, die sich in erster Linie an der tatsächlichen Nachfrage orientiert, braucht in der Bemessung der Zuschüsse keinen Unterschied zwischen den Schulträgern zu machen. Sie fördert daher die pädagogische Qualität aller Schulen und sorgt gleichzeitig für eine effektive Mittelverwendung.
Die Schulaufsicht hat sich auf die Rechtsaufsicht zu beschränken. Die Fachaufsicht lässt sich auf unabhängige, öffentlich-rechtlich organisierte Institutionen übertragen, an denen die VertreterInnen der verschiedenen Schularten beteiligt sind.
Die Niederlande zeigen, dass es geht: 75 Prozent aller Schulen arbeiten dort unter gleichberechtigten Bedingungen in freier Trägerschaft. Die Schulaufsicht hat eine ausschließlich beratende Funktion und gerade dadurch für eine deutliche Qualtitätssteigerung des schulischen Angebots gesorgt.


Man muss den alten Zopf bekämpfen, der auf staatlicher Grundlage das Schulwesen aufbauen will!