Was bedeutet das "Recht auf Bildung"?
Der Begriff "Recht auf Bildung" wird hier in Übereinstimmung mit den Artikeln 19 und 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet von der Generalversammlung der UNO am 10.12.1948, verwendet.
In Artikel 26 (Recht auf Bildung), Absatz 1 dieser Erklärung heißt es: "Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein; die höheren Schulen sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen stehen."
In Absatz 3 heißt es weiter: "In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen."
Mit dem "Recht auf Bildung" wird also ein Grundrecht für alle Kinder und Jugendlichen ausgesprochen, das den Begriff der Schulpflicht durch eine Unterrichtspflicht ersetzt. Es ist Sache der Schulgesetzgebung, die materiellen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können.


Bildungsreformen sind nur erfolgreich, wenn sie von möglichst vielen Beteiligten und Betroffenen mitgestaltet und mitgetragen werden.