Steuerliche Freistellung
Die Aktion mündige Schule e.V. ist vom Finanzamt Flensburg mit Bescheid vom 05.11.2003 als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.


"Es ist nicht genug, den Menschen ein Spezialfach zu lehren. Dadurch wird er zwar zu einer Art benutzbarer Maschine, aber nicht zu einer vollwertigen Persönlichkeit. Es kommt darauf an, dass er einen lebendigen Sinn dafür bekommt, was schön und was moralisch gut ist.