Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten
Europäisches Parlament: "Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten" vom 12.04.1989
Artikel 16: Recht auf Bildung
- Jeder hat das Recht auf Bildung und Ausbildung gemäss seinen Fähigkeiten.
- Die freie Schulwahl ist gewährleistet.
- Das Recht der Eltern auf Erziehung der Kinder gemäss ihren religiösen und weltanschaulichen
Überzeugungen wird gewährleistet.


