Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten

Europäisches Parlament: "Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten" vom 12.04.1989

Artikel 16: Recht auf Bildung

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung und Ausbildung gemäss seinen Fähigkeiten.
  2. Die freie Schulwahl ist gewährleistet.
  3. Das Recht der Eltern auf Erziehung der Kinder gemäss ihren religiösen und weltanschaulichen

Überzeugungen wird gewährleistet.