18.07.2002: Volksinitiative siegt vor Verfassungsgericht
Mit der Zulassung des Volksantrags «Zukunft braucht Schule» hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof Volksinitiativen das Recht zugesprochen, auch haushaltswirksame Gesetze einzubringen.
Die Richter bewerteten den Antrag am 11.Juli 2002 in Leipzig als verfassungskonform und wiesen damit den Einwand von Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) ab, der Gesetzentwurf der Volksinitiative greife unrechtmäßig in die Haushaltshoheit des Parlaments ein. Nur weil ein Gesetzentwurf einer Volksinitiative Geld koste, dürfe er nicht beschnitten werden, begründete der Vorsitzende Richter Thomas Pfeiffer das Urteil.
In seiner Begründung für die Nichtzulassung des Volksbegehrens hatte der Landtagspräsident darauf verwiesen, dass die von der Initiative geforderten Verbesserungen im Schulwesen das Land jährlich zusätzliche 200 Millionen Euro kosten und daher gegen die Haushaltsautonomie des Parlamentes verstoßen würden.
Gerichtspräsident Pfeiffer machte demgegenüber deutlich, dass der Volksantrag kein Haushaltsgesetz im Sinne der Verfassung berühre. Darunter würden lediglich Gesetze fallen, die unmittelbar mit dem Landeshaushalt zu tun hätten, wie zum Beispiel Besoldungs- und Abgabenregelungen. Das Spannungsverhältnis zwischen Parlaments- und Volks-Gesetzgebung sei von der Verfassung ausdrücklich gewollt, erklärte Pfeiffer weiter.
Diese Entscheidung hat rückwirkend auch für Schleswig-Holstein eine wichtige Bedeutung, wurde doch im Herbst 1998 die mit 37.000 Unterschriften äußerst erfolgreiche Volksinitiative "Schule in Freiheit" mit exakt derselben Begründung von den Mehrheitsfraktionen CDU und SPD als unzulässig erklärt - allerdings mit dem Unterschied, dass die Unzulässigkeit damals bereits aus erwarteten Mehrkosten in Höhe von 25 Millionen Euro abgeleitet wurde.
Gegen Ende der sächsischen Verhandlung versuchten die Vertreter des Kultusministeriums nachzuweisen, dass die Volksinitiative durch die von ihr vorgeschlagene Entscheidungsbefugnis über die Ein- bzw. Mehrzügigkeit einer Schule durch ihren Schulträger gegen Verfassungsrechte verstoße. Dieser Versuch lief allerdings mit der Frage eines Verfassungsrichters, wer eigentlich der Staat bzw. der Souverän sei, ins Leere und wurde mit vor Gericht unüblichem Beifall von den Beobachterplätzen aus honoriert.
Dazu erklärte Henning Kullak-Ublick, Sprecher der "Aktion mündige Schule":
"Mit dem Urteil aus Sachsen ist die Verhältnismäßigkeit wieder hergestellt worden. Schule ist nicht eine Angelegenheit von wechselnden Parlamentsmehrheiten, sondern zentrale Aufgabe einer mündigen Bürgergesellschaft. Unsere Volksinitiative "Schule in Freiheit" wurde 1998 mit einem Verfahrenstrick gestoppt, wie das sächsiche Urteil überdeutlich zeigt. Wir bereiten jetzt eine neue Volksinitiative vor, mit der wir die zentralen Themen von "Schule in Freiheit" wieder auf die Tagesordnung setzen werden."


"Es ist nicht genug, den Menschen ein Spezialfach zu lehren. Dadurch wird er zwar zu einer Art benutzbarer Maschine, aber nicht zu einer vollwertigen Persönlichkeit. Es kommt darauf an, dass er einen lebendigen Sinn dafür bekommt, was schön und was moralisch gut ist.