12.12.2002: Kommunalisierung der Schulen

Neue Ideen zur Verlagerung der Schulverwaltung auf die kommunale Ebene könnten Bewegung in das Schulwesen bringen. Lesen Sie eine kritische Würdigung der Denkansätze des schleswig-holsteinischen Gemeindetages und von Bündnis 90/Die Grünen.

Sowohl vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag als auch von den Bündnisgrünen des Landes werden gegenwärtig Konzepte diskutiert, welche die Schulverwaltung von der staatlichen auf die kommunale Ebene herunter brechen wollen.

Der Gemeindetag nimmt in einem internen Papier die Zersplitterung der Zuständigkeiten im Bildungswesen zum Ausgangspunkt, um für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Schulwesen einzutreten. Dabei werden sowohl ökonomische als pädagogische Gesichtspunkte geltend gemacht.

Auch Bündnis 90/Die Grünen beziehen diese Gesichtspunkte in ihr Konzept zur Finanzierung einer Bildungsreform ein, das sie am 27.11.02 der Öffentlichkeit vorstellten. Ihre Vorschläge, denen die Auseinandersetzung mit dem finnischen Schulwesen an vielen Stellen anzumerken ist, zielen ebenfalls auf die Stärkung der kommunalen Schule ab. Die Zusammenlegung kleiner Schulen, die Bildung von Oberstufenzentren und die Heraufsetzung des Übergangsalters zur Sekundarstufe sind nur einige Stichworte, mittels derer über eine Umverteilung der Ressourcen nachgedacht wird. Ein wichtiges Ziel der Überlegungen ist es, die verstärkte Förderung einzelner SchülerInnen ebenso zu ermöglichen wie die bessere finanzielle Ausstattung der Grundschulen.

Gemeinsam ist beiden Konzepten, dass die klassische Schulleitung in einen Schulvorstand eingebunden werden soll, um eine größere Anbindung an die örtlichen Gegebenheiten zu ermöglichen. Zwar variieren die Vorschläge über die Zusammensetzung der Schulvorstände, doch die Intentionen sind verwandt.

Beide Konzepte sind vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Schulverwaltungsmolochs mutig und in ihrer grundlegenden Argumentation schlüssig. Und doch haben sie im jetzigen Stadium noch immer nicht alle Eierschalen der unseligen deutschen Staatsschultradition abgelegt: Trotz vieler durchaus sinnvoller Ideen für die Verwaltung der Schulen findet sich in beiden Konzepten kein Wort zu den Schulen in freier Trägerschaft. Das fällt insbesondere bei dem Finanzierungskonzept der Bündnisgrünen auf, da es die Voraussetzungen für eine grundlegende Schulreform schaffen will.

Wenn die freien Schulen aber in einem solchen Konzept nicht einmal erwähnt werden, steht zu befürchten, dass sie weiterhin lediglich als Belastung des Landeshaushalts und nicht als die lebendigen Quellorte pädagogischer Initiative betrachtet werden, die sie zweifellos sind. Da das allerdings in völligem Widerspruch zu den bisherigen Verlautbarungen der Grünen stünde, liegt die Vermutung näher, dass die freien Schulen in dem Konzept stillschweigend als gleichberechtigte TeilnehmerInnen an der Schulfinanzierung betrachtet werden. Diese Auslegung würde auch deshalb Sinn machen, weil das Konzept vorsieht, dass den Schulen ihre Mittel künftig unter Berücksichtigung der tatsächlich unterrichteten SchülerInnenzahl zugewiesen werden.

Bei der weiteren Ausgestaltung des Konzeptes sollte die Einbeziehung der freien Schulen klarer formuliert werden: die gegenwärtige Praxis ist von einer Würdigung bürgerschaftlichen Engagements im Schulwesen immer noch weit entfernt. Erst die freie Wahl zwischen gleichberechtigten Schulen wird jene Kräfte freisetzen, von denen in den oben genannten Papieren die Rede ist.

Henning Kullak-Ublick